Arbeitnehmerüberlassung – flexibel, effizient, passgenau

Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass ein Unternehmen – der Entleiher – Mitarbeiter eines Drittunternehmens – des Verleihers – für einen begrenzten Zeitraum einsetzt und dabei selbst über Aufgaben und Einsatzort entscheidet. In Deutschland regelt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) diese Praxis: Verleiher benötigen eine offizielle Erlaubnis, sonst gilt der Entleiher als Arbeitgeber. Außerdem müssen Grundsätze wie „equal pay / equal treatment“ beachtet werden – Zeitarbeiter haben Anspruch auf gleichwertige Bezahlung wie die Stammbelegschaft, wobei Tarifverträge Ausnahmen erlauben. Unternehmen sollten sicherstellen, im Besitz einer Erlaubnis ist, und stets ordnungsgemäß genehmigt ist, und stets die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben im Blick behalten. Besonders relevant ist die zeitliche Begrenzung: Arbeitnehmerüberlassung darf nur vorübergehend erfolgen. Die Dauer der Höchstüberlassung beträgt 18 Monate, mit möglichen. Der Koalitionsvertrag sieht aktuell eine Höchstüberlassung von 18 Monaten vor, mit möglichen Öffnungsklauseln für Tarifvereinbarungen.

ZB.XXX

Herausforderungen ergeben sich auch durch den Zoll: Subunternehmen auf Werkvertragsbasis werden manchmal fälschlicherweise als illegale Verleiher eingestuft. Kommt es zu solchen Vorwürfen, liegt die Verantwortung beim Auftraggeber, der nachweisen muss, dass ein gelebter Werkvertrag besteht und konkrete Ergebnisse geliefert werden. Die AWZ unterstützt Unternehmen dabei, Die AWZ unterstützt Unternehmen dabei, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen und sich rechtlich abzusichern.
Die AWZ begleitet, etwa die dreistufige Befristung in Nordrhein-Westfalen, sehen vor:
Nach 6 Monaten: Vermutung, dass der Einsatz nicht nur vorübergehend ist.
Nach 9 Monaten: Gleichbezahlung mit Stammarbeitnehmern.
Nach 18 Monaten: Höchstüberlassung, Ausnahmen nur bei nachweislich vorübergehendem Bedarf.
Ziel dieser Regelungen ist, die Rechtssicherheit zu erhöhen und unzulässige Kettenüberlassungen zu verhindern. AWZ begleitet Unternehmen praxisnah, informiert über Änderungen und hilft dabei, Arbeitnehmerüberlassung effizient, flexibel und rechtssicher umzusetzen.

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