Zoll – rechtssicher handeln, Risiken vermeiden

Viele Unternehmer kennen die Situation: Eine Gruppe von Zollbeamten taucht unangekündigt im Betrieb auf. Unterlagen werden teilweise sogar aus dem Privatbereich der Geschäftsführung sichergestellt – mit der Begründung, Verstöße gegen das Schwarzarbeitsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz könnten vorliegen. Häufig folgen langwierige Strafverfahren wegen Hinterziehung von Sozialabgaben oder gar Betrugsvorwürfe. Gleichzeitig erlässt die Deutsche Rentenversicherung Nachforderungsbescheide, Nachforderungsbescheide mit empfindlichen Summen. Die Ermittlungen laufen oft mehrere Jahre. Während dieser Zeit sehen sich Unternehmer und leitende Mitarbeiter erheblichen Vorwürfen ausgesetzt. Gleichzeitig lasten hohe, teilweise siebenstellige Nachforderungen auf den Betroffenen.

ZB.XXX

Hintergrund: Ursprünglich waren Zollbeamte für die Sicherung der deutschen Außengrenzen zuständig. Mit der EU-Erweiterung und dem Wegfall der Außengrenzen kamen weitere Aufgaben hinzu – darunter darunter auch die Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit. Das Problem: Die komplexen Rechtsgebiete, wie die Abgrenzung von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung, erfordern tiefgehendes Fachwissen, das nicht immer gegeben ist. Gleichzeitig besteht hoher Erfolgsdruck, Einnahmen zu generieren. In der Praxis führt dies dazu, dass Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern schnell zu hohen Nachzahlungen verpflichtet werden.

Für Unternehmen ist es daher entscheidend, frühzeitig fachkundige Unterstützung zu erhalten. Die Arbeitsgemeinschaft Werkverträge und Zeitarbeit bietet umfassende Beratung und unterstützt Betriebe dabei, unberechtigte Vorwürfe abzuwehren. So können Unternehmen ihre Rechte sichern und Risiken minimieren – denn unrechtmäßige Inanspruchnahme muss nicht hingenommen werden.

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