Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) legt verbindliche, branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen für in Deutschland tätige Unternehmen fest – egal, ob diese aus dem Inland oder Ausland kommen. Dazu gehören Mindestlöhne, Regelungen zu Urlaub, Urlaubsentgelt, zusätzliches Urlaubsgeld sowie Beiträge und Leistungen an Sozialkassen.
Verstöße gegen die festgelegten Mindestarbeitsbedingungen sind nicht nur arbeitsrechtlich relevant, sondern stellen auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Bußgelder können bis zu 500.000 € betragen (§ 23 Abs. 3 AEntG) bzw. bei Fahrlässigkeit bis zu 250.000 € (§ 17 Abs. 2 OWiG). Bei Bußgeldern über 2.500 € kann ein Unternehmen zudem vorübergehend von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden (§ 21 Abs. 1 Satz 1 AEntG).
Derzeit fallen unter das AEntG unter anderem folgende Sektoren:
1. Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe im Sinne der Baubetriebe-Verordnung,
2. Gebäudereinigung,
3. Briefdienstleistungen,
4. Sicherheitsdienstleistungen,
5. Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken,
6. Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft,
7. Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst,
8. Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch und
9. Schlachten und Fleischverarbeitung.
Unternehmen, die unter das AEntG fallen, stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Die AWZ und ihre Experten unterstützen Sie Prof. Dr. Tuengerthal & Kollegen am AWZ unterstützt Sie praxisnah bei allen Fragen rund um die Mindestarbeitsbedingungen:
• Geltungsbereich prüfen: Gehört Ihr Unternehmen oder eine Abteilung tatsächlich in den Anwendungsbereich des AEntG?
• Berechnung des Mindestlohns: Welche Vergütungsbestandteile werden angerechnet, welche nicht?
• Haftungsrisiken minimieren: § 14 AEntG verpflichtet Auftraggeber, den Mindestlohn auch bei Subunternehmern sicherzustellen – wie können Sie Risiken reduzieren?
• Kontroll- und Meldepflichten: Welche Pflichten bestehen für Arbeitgeber und welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
•Ausländische Arbeitgeber: Welche Mindeststandards gelten und inwieweit ist ausländisches Recht anwendbar?
Das AEntG schafft klare Spielregeln für faire Arbeitsbedingungen und Rechtssicherheit. Mit fachkundiger Beratung können Unternehmen ihre Pflichten erfüllen, Risiken minimieren und zugleich einen Wettbewerbsvorteil durch Rechtssicherheit sichern.