Arbeitsverträge – rechtssicher gestalten Ein Arbeitsvertrag entsteht bereits, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich stillschweigend über die wesentlichen Pflichten einigen: der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung und der Arbeitgeber zur Vergütung.
Allerdings schreibt das Nachweisgesetz (§ 2 Abs. 1 S. 2 NachwG) vor, dass die zentralen Arbeitsbedingungen schriftlich niedergelegt werden müssen. Unterlässt der Arbeitgeber dies, wertet die Rechtsprechung dies häufig als Beweisvereitelung, was die Beweislast für den Arbeitnehmer im Streitfall erheblich erleichtert.
Zusätzlich müssen Arbeitgeber zahlreiche gesetzliche Vorgaben, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen beachten. Dazu zählen u. a.:
• § 13 Abs. 1 S. 1 BUrlG (Urlaubsregelungen)
• § 3 MiLoG (Mindestlohn)
• § 626 BGB (außerordentliche Kündigung)
Da sich Rechtsprechung und Gesetze ständig ändern und einseitige Vertragsbedingungen einer Inhaltskontrolle unterliegen, ist die professionelle Gestaltung von Arbeitsverträgen unerlässlich.
Die Kanzlei Prof. Dr. Tuengerthal & Kollegen, in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Werkverträge und Zeitarbeit, unterstützt Unternehmen dabei, Arbeitsverträge rechtssicher, fair und praxistauglich zu gestalten. So werden Risiken minimiert und die Verträge entsprechen höchstrichterlicher Rechtsprechung und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.