Ein Werkvertrag regelt die Herstellung eines klar definierten Erfolgs zwischen zwei Parteien: dem Unternehmer und dem Besteller. Der Unternehmer verpflichtet sich, ein bestimmtes Werk zu erstellen, zu verändern oder durch Arbeit oder Dienstleistung einen bestimmten Erfolg herbeizuführen. Im Gegenzug schuldet der Besteller den vereinbarten Werklohn (§ 631 BGB).
Besonders im Rahmen von Inhouse-Outsourcing werden Fremdfirmen in einem Betrieb tätig – etwa für Dienstleistungen wie Reinigung oder Produktionsschritte zur Herstellung bestimmter Produkte. Entscheidend ist dabei die praxisgerechte Abwicklung des Werkvertrags: Der Unternehmer muss das Werk selbst oder durch Beauftragte eigenständig ausführen. Der Einsatzbetrieb darf nicht über die Arbeitnehmer des Fremdunternehmens verfügen oder diese wie eigene Mitarbeiter einplanen – das würde den Werkvertrag in eine illegale Arbeitnehmerüberlassung verwandeln.
Fehler bei der Umsetzung können erhebliche Folgen haben: Der Zoll könnte einen Werkvertrag ablehnen und illegale Arbeitnehmerüberlassung unterstellen, was zu strafrechtlichen Konsequenzen und hohen Bußgeldern führen kann. Deshalb ist es wichtig, dass Werkverträge rechtlich sauber formuliert und in der Praxis exakt umgesetzt werden.
Die aktuelle Rechtsprechung legt die Kriterien für illegale Arbeitnehmerüberlassung sehr eng aus. Nur wenn Arbeitnehmer eines Fremdunternehmens vollständig in den Einsatzbetrieb integriert und ausschließlich dessen Weisungen unterworfen sind, kann von illegaler Überlassung die Rede sein. Früher geltende Indizien wie Arbeitskleidung, bereitgestelltes Material oder Werkzeuge gelten heute nicht mehr als Beweis für illegale Überlassung. Trotzdem gibt es immer noch Arbeitsgerichte, die sich der modernen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht konsequent anschließen.
Unternehmen sollten daher bei der Erstellung und Umsetzung von Werkverträgen auf fachkundige Beratung setzen, um Risiken zu vermeiden. Die AWZ unterstützt, Die AG Werkverträge und Zeitarbeit unterstützt Unternehmen dabei praxisnah, rechtssicher und effizient.